Die im Einzahlungsvordruck F24 anzuführenden Einzahlungskennzahlen sind 2002 (IRES) und 3813 (IRAP). All jene Sportvereine, die die Steuererklärung über den VSS abgewickelt haben und aufgrund der Steuerberechnung zur Bezahlung der II. Akontozahlung verpflichtet sind, bekommen in den nächsten Wochen von der Geschäftsstelle Bescheid und gegebenenfalls die entsprechenden Einzahlungsvorducke F24 zugeschickt.