Vollversammlung
Die Vollversammlung kann in ordentlicher und außerordentlicher Sitzung zusammentreten und wird von der Verbandsleitung oder vom Präsidium einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich mindestens 40 Tage vor Abhaltung derselben mit Bekanntgabe der Tagesordnung, des Datum und des Ortes. Sie wird mindestens einmal jährlich und darüber hinaus auf Verlangen von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder, einberufen.
Die Vollversammlung setzt sich aus allen Präsidenten der Mitgliedsvereine zusammen. Im Verhinderungsfall kann sich ein Präsident mittels schriftlicher Vollmacht von einem demselben Verein angehörenden Ausschussmitglied oder von einem Präsidenten eines anderen Mitgliedsvereines vertreten lassen, wobei jeder stimmberechtigte Vertreter maximal zwei andere Mitgliedsvereine vertreten darf.
Die Kandidaten für die Neuwahlen im Rahmen der Mitgliederversammlung 2025
Im Folgenden die Auflistung der Kandidaten, welche für die Wahl der VSS-Organe 2025 zugelassen sind:
Verbandsleitung:
Präsident: Paul Romen
stellvertretender Vizepräsident: Thomas Tiefenbrunner
2. Vizepräsidentin: Doris Staffler
Generalsekretärin: Sabrina Pohl
Schatzmeister: Richard Nagler (Gadertal)
Bezirke: Josef Platter (Vinschgau), Thomas Ladurner (Burggrafenamt), Martin Unterholzer (Bozen Stadt/Land), Christiane Warasin (Überetsch/Unterland), Christian Untermarzoner (Eisacktal), Lidia Bernardi (Gröden), Armin Niedermair (Pustertal)
Sportgerichtsbarkeit:
Sozialbeauftragter: Ivan Bott
Stellvertreter: Kevin Erlacher
Schiedsgericht in 1. Instanz: Günther Andergassen, Walter Ausserhofer, Barbara Hofer Überegger, Georg Wielander, Anton Hartung von Hartungen
Schiedsgericht in 2. Instanz: Sara Faes, Peter Göller, Andreas Leiter, Florian Pedron, Günther Zöschg
Rechnungsprüfer:
Roland Pichler, Andreas Jud, Richard Moser, Hannes Prantl, Thomas Harasser