Vereinsgründung/-verwaltung
Durch die rege Vereinstätigkeit in Südtirol, gibt es, basierend auf dem italienischen Zivilgesetzbuch und der italienischen Gesetzgebung, auch zahlreiche Südtiroler Landesgesetze zu Non-Profit-Organisationen. Das Zivilgesetzbuch gliedert in „anerkannte Vereine“ und „nicht anerkannte Vereine“ (Art. 36 bis 38 ZGB). Beide Vereinsformen können sich bei Gründung beglaubigen (Notar) und/oder registrieren (Registeramt) lassen. Ein registrierter Gründungsakt (Statut und Gründungsprotokoll) gewährleistet den Mitgliedern der Organisation und Dritten Rechtssicherheit. Durchzuführen ist die kostenpflichtige Eintragung bei der Agentur der Einnahmen (Ufficio delle Entrate). Gerne helfen Ihnen die MitarbeiterInnen unserer Geschäftsstelle bei Fragen zur Gründung eines neuen Vereins, sowie zur Verwaltung bereits bestehender Vereine.
Im Downloadbereich finden Sie zudem Musterexemplare für eine Gründungsurkunde und für Satzungen eines neu gegründeten Vereins, sowie Formulare für die Verwaltung von bereits existierenden Vereinen.