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02. Jul.: 5-Promille - Ersatzerklärung des Notarietätsaktes

Allgemeine News

Jene Amateursportvereine, die sich für die Zuweisung der 5-Promille heuer zum ersten Mal haben eintragen lassen, müssen innerhalb 02. Juli 2018, dem CONI Landeskomitee Bozen (Mazzini Platz, 49) eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes im Sinne des D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445 mittels Einschreiben mit Rückantwort zusenden. In diesem Schreiben wird erklärt, dass die vorgesehenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zuwendung der 5-Promille vorhanden sind.

Achtung: Amateursportvereine die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind und den 5-Promille-Antrag als Volontariatsorganisation im heurigem Jahr beantragt haben, müssen die Ersatzerklärung des Notarietätsaktes mittels Einschreiben und Rückantwort oder via PEC (dp.bolzano.gtpec@pce.agenziaentrate.it) mit Betreff „dichiarazione sostitutiva 5 per mille 2018“ an die Agentur der Einnahmen, Landesdirektion von Bozen, schicken. Der Erklärung muss in beiden Fällen zwingend eine Kopie der gültigen Identitätskarte des Präsidenten beigelegt werden.

Vereine, die sich bereits in den Vorjahren in die Listen eingetragen haben, müssen die Notariatsersatzerklärung nur dann innerhalb 02. Juli verschicken, sofern sich der rechtliche Vertreter im Vgl. zum Vorjahr geändert hat oder falls die Voraussetzungen für die Eintragung nicht mehr gegeben sind.

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