Für Steuereinzahlungen, welche nach dem 20. August 2018 (Verl. vom 1. August 2018) eingezahlt werden, wird ein Zinszuschlag von 0,4% berechnet.
Vereine die im Jahr 2017 gewerbliche Einnahmen erzielten und somit zur Abfassung der Steuererklärung 2018 - MOD. REDDITI ENC (ex UNICO) verpflichtet sind, müssen innerhalb 2. Juli 2018 (Verl. vom 30. Juni 2018) die geschuldete Saldo- und Akontozahlung IRES, IRAP überweisen. Alle Sportvereine, die über den VSS die Steuererklärung abwickeln, bekommen die entsprechenden F24-Vordrucke für die Saldo- und Akontozahlung via E-Mail vorher zugeschickt.
Für Steuereinzahlungen, welche nach dem 20. August 2018 (Verl. vom 1. August 2018) eingezahlt werden, wird ein Zinszuschlag von 0,4% berechnet.