Innerhalb 3. April 2018 (Aufschub aufgrund des Osterwochenendes) müssen all jene Vereine bei denen es zu Änderungen bei den Angaben im EAS-Vordruck gekommen ist, den korrigierten Vordruck an die zuständige Steuerbehörde senden. Bei einer Vereinsneugründung bzw. ab Tätigkeitsbeginn muss die Übermittlung binnen 60 Tagen erfolgen.