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07. Mär.: Telematische Übermittlung Vordruck CU

Allgemeine News

Wie in einem getrennten Rundschreiben mitgeteilt, müssen Amateursportvereine die Bestätigung (Mod. CU) über die ausbezahlten Entgelte und Steuereinbehalte an Freiberufler, Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie an jene mit einem Einkommen aus gelegentlich freiberuflicher Tätigkeit betreffend 2017 innerhalb 07. März 2018 in telematischer Form an die Agentur der Einnahmen übermitteln.

Das Mod. CU muss dem Sportler/Trainer/Betreuer bzw. Freiberufler innerhalb 31. März 2018 in Papierform ausgehändigt werden. Vereine, die den VSS zur Erstellung des Vordrucks CU beauftragt haben, oder dies noch innerhalb 16. Februar 2018 tun können, bekommen die entsprechenden Unterlagen frühzeitig übermittelt.

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