Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden, ist also auch von jenen Vereinen zu erneuern, die bereits im Vorjahr eingetragen waren. Die Liste der möglichen Empfänger wird bis zum 14. Mai 2015 veröffentlicht. Eventuelle Änderungen aufgrund von Fehlangaben können dann noch bis zum 20. Mai mitgeteilt werden. Wir empfehlen den Mitgliedsvereinen sich diesbezüglich direkt mit einem Steuer- bzw. Wirtschaftsberater in Verbindung zu setzen.