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07. Mai: 5-Promille-Eintragung

Allgemeine News

Auch im Jahr 2018 haben Volontariats- und Amateursportvereine wieder die Möglichkeit sich um die 5-Promille-Abgaben der Steuerzahler zu bewerben. Vereine, welche sich bereits in den Vorjahren regulär in die Listen der 5-Promille-Empfänger haben eintragen lassen und die entsprechenden Voraussetzung erfüllt haben, wurden automatisch in die neuen Listen übernommen. Wir empfehlen diesen Vereinen die Eintragung und die Korrektheit der Daten zu kontrollieren. Die Überprüfung der Daten kann unter diesem Link erfolgen.

Festgestellte Fehler oder evtl. Datenänderungen müssen innerhalb 21. Mai an die Agentur der Einnahmen gemeldet werden. Innerhalb 25. Mai wir die aktualisierte Liste wieder veröffentlicht. Ebenso müssen ein Präsidentenwechsel sowie der Verfall der Voraussetzungen innerhalb 02. Juli 2018 (Verl. vom 30. Juni) über die Ersatzerklärung an die zuständige Behörde gemeldet werden.

Vereine die sich heuer zum ersten Mal eintragen lassen wollen, müssen dies innerhalb 07. Mai 2018 in elektronischer Form an die Agentur der Einnahmen übermitteln. Weiters sind die neu eingetragenen Vereine verpflichtet innerhalb 02. Juli 2018 (Verl. vom 30. Juni) an die Agentur der Einnahmen (Vereine im Volontariat) oder CONI (Sportvereine) die sogenannte Notariatsersatzerklärung zu schicken. Alle korrekten Neueintragungen werden ab dem nächsten Jahr in die automatischen Listen übernommen sodass keine Eintragung mehr veranlasst werden muss. Wir empfehlen den Mitgliedsvereinen sich diesbezüglich direkt mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

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