Weitere Informationen sowie das eigens dafür vorgesehene Auszahlungsgesuch finden Sie auf der Homepage des Amtes.
Amateursportvereine die beim Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe in den Genuss einer Beihilfe für Tätigkeiten von regionalem Belange oder für Initiativen zur Förderung der Europäischen Integration für die Jahre 2014 und 2015 gekommen sind, müssen spätestens innerhalb 01. Februar 2016, 17.00 Uhr das Auszahlungsgesuch mit den vorgeschriebenen Unterlagen in Papierform einreichen (es gilt auch der Poststempel).
Weitere Informationen sowie das eigens dafür vorgesehene Auszahlungsgesuch finden Sie auf der Homepage des Amtes.