Amateursportvereine die nicht im Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen eingetragen sind, die sich für die Zuweisung der Fünf-Promille-Zuwendung haben eintragen lassen, müssen innerhalb Montag 1. Juli 2013 eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes im Sinne des D.P.R vom 28.12.2000 Nr. 445 mittels Einschreiben mit Rückantwort an das Büro des CONI-Landeskomitee Bozen, zusenden. Beigelegt werden muss außerdem eine Kopie des Personalausweises des Vereinspräsidenten.
Amateursportvereine die im Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen, sogenannte "Volontariatsorganisationen", eingetragen sind, die sich für die Zuweisung der Fünf-Promille-Zuwendung haben eintragen lassen, müssen innerhalb Montag 1. Juli 2013 eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes im Sinne des D.P.R vom 28.12.2000 Nr. 445 mittels Einschreiben mit Rückantwort an die Agentur der Einnahmen, Landesdirektion Bozen, zusenden. Beigelegt werden muss außerdem eine Kopie des Personalausweises des Vereinspräsidenten.
Vereine, die diese Frist versäumen, oder unvollständige Unterlagen der Ersatzerklärung des Notarietätsaktes abgeschickt haben, können dies innerhalb 30. September 2013 nachholen. Allerdings fällt dafür eine Geldstrafe von 258,00 Euro an, die mittels F24 mit Kodex 8115 einzuzahlen ist.
Downloads
Endgültige Listen der Organisationen, welche sich für die Zuweisung der 5‰-Zuwendung eintragen ließen:
Volontariatsorganisationen - Buchstaben A-C (PDF)
Volontariatsorganisationen - Buchstaben D-Z (PDF)
Amateursportvereine ohne Eintrag im Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen (PDF)
Vordruck Ersatzerklärung des Notarietätsaktes (D.P.R. 28/12/00 Nr. 445):
Vordruck für Amateursportvereine (PDF)
Vordruck für Volontariatsorganisationen (PDF)