Für Banken und Versicherung beträgt dieser nun 130%, für alle anderen Körperschaften, und damit auch für Amateursportvereine 102,5%. Einzuzahlen ist die zweite Rate der Steuervorauszahlung (IRES & IRAP) bis spätestens Dienstag, den 10. Dezember. Die im Einzahlungsvordruck F24 anzuführenden Einzahlungskennzahlen sind 2002 (IRES) und 3813 (IRAP).
Die weitere Vorgehensweise:
Alle Amateursportvereine, die bereits die 2. Akontozahlung zu den vorher geltenden gesetzlichen Auflagen (101%) eingezahlt haben, müssen den Differenzbetrag bis 10. Dezember begleichen.
Alle Amateursportvereine, die bisher die 2. Akontozahlung noch nichteingezahlt haben, müssen die Gesamtsumme (102,5%) bis 10. Dezember bezahlen.
Jene Vereine, die ihre Steuervorauszahlung durch den VSS berechnen ließen, werden von der Geschäftsstelle direkt kontaktiert.