In der Regel erteilt die Schuldirektion innerhalb 15. Oktober die definitive Genehmigungen.
Sportvereinen steht grundsätzlich die Möglichkeit zur Verfügung in der schulfreien Zeit die Sporteinrichtungen und -anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten zu verwenden. Für die Benützung von Schulsportstrukturen für das ganze Jahr oder mehr als ein Monat muss ein eigens dafür vorgesehenes Gesuch bei der jeweiligen Schuldirektion fristgerecht innerhalb 15. Juli 2017 abgegeben werden.
In der Regel erteilt die Schuldirektion innerhalb 15. Oktober die definitive Genehmigungen.