Sportvereinen steht grundsätzlich die Möglichkeit zur Verfügung in der schulfreien Zeit die Sporteinrichtungen und -anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten zu verwenden. Dafür muss ein Gesuch bei der Schuldirektion fristgerecht abgegeben werden. Wer diese Anlagen das ganze Schuljahr über, oder länger als einen Monat, nutzen möchte, muss das Gesuch bis 15. Juli an die jeweilige Schuldirektion übermitteln.
Es können auch jene Gesuche angenommen werden, die nach Ablauf der Fristen eingereicht werden. Die Schuldirektion erteilt in der Regel die Genehmigungen innerhalb 15. Oktober.
Siehe auch: www.vss.bz.it/service/recht-und-versicherungen/nutzung-von-schulsportanlagen/