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15. Juli: Benutzung von Schulsportanlagen

Allgemeine News

Sportvereinen steht grundsätzlich die Möglichkeit zur Verfügung in der schulfreien Zeit die Sporteinrichtungen und -anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten zu verwenden (Siehe Rundschreiben vom 11. Juli 2012).

Für die Benützung von Schulsportstrukturen für das ganze Jahr oder mehr als ein Monat muss ein eigens dafür vorgesehenes Gesuch bei der jeweiligen Schuldirektion fristgerecht innerhalb 15. Juli 2016 abgegeben werden. In der Regel erteilt die Schuldirektion innerhalb 15. Oktober die definitive Genehmigungen.

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