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15. Mai: Buchhaltungspflicht

Allgemeine News

Alle Amateursportvereine, die das pauschale Steuergesetz Nr. 398/91 anwenden, müssen innerhalb jeden 15. des Monats die gewerblichen Einnahmen des Vormonats im dafür vorgesehen Einnahmeregister laut DM 11/2/97 eintragen.

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