Zurück

15. Nov.: Buchhaltungspflicht

Allgemeine News

Alle Amateursportvereine, die das pauschale Steuergesetz Nr. 398/91 anwenden, müssen innerhalb 15. November, die gewerblichen Einnahmen des Monats Oktober im dafür vorgesehen Einnahmeregister laut DM 11/2/97 eintragen.

Zurück