Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beiträge für den Monat November elektronisch überweisen.
Die im Monat November 2016 von den Steuersubstituten (z.B. Sportvereine) einbehaltene Einkommenssteuer (IRPEF), wie auch die Abzugssteuer bzw. Vorsteuer, muss mit elektronischem Überweisungsauftrag F24 bis 16. Dezember 2016 eingezahlt werden. Der Steuereinbehalt betrifft die im November bezahlten Löhne und Gehälter, die Entgelte der Freiberufler und gelegentlich freie Mitarbeiter sowie die steuerbegünstigten Entgelte über 7.500,00 €.
Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beiträge für den Monat November elektronisch überweisen.