Die Bezahlung der Steuerschuld kann über Homebanking bzw. über einen Wirtschaftsberater erfolgen.
Innerhalb Montag, den 16. Februar 2015 müssen alle Vereine, die aufgrund des Gesetzes 398/91 das Pauschalverfahren anwenden, die im Zeitraum Oktober, November und Dezember 2014 einkassierte MwSt. mittels Modell F24 mit Einzahlungskodex 6034 bezahlen.
Die Bezahlung der Steuerschuld kann über Homebanking bzw. über einen Wirtschaftsberater erfolgen.