Alle Vereine die Aufgrund des Gesetzes Nr. 398/91 das pauschale Steuergesetz anwenden, müssen die im Zeitraum Oktober bis Dezember 2015 einkassierte MwSt. berechnen und den Zahlungsvordruck F24 an die Finanzverwaltung schicken. Die Abgabenkennzahl ist die Nr. 6034. Der letztmögliche Termin ist der 16. Februar 2016.