Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin (also am 16. Juli 2014) eingezahlt werden, wird ein Zinszuschlag von 0,4% berechnet.
Vereine die im Jahr 2013 gewerbliche Einnahmen erzielten und somit zur Abfassung der Steuererklärung UNICO 2014 ENC verpflichtet sind, müssen innerhalb 16. Juni 2014 die geschuldete Saldo- und Akontozahlung IRES, IRAP überweisen. Alle Sportvereine, die über den VSS die Steuererklärung abwickeln, bekommen die entsprechenden F24-Vordrucke für die Saldo- und Akontozahlung via E-Mail vorher zugeschickt.
Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin (also am 16. Juli 2014) eingezahlt werden, wird ein Zinszuschlag von 0,4% berechnet.