Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin (also am 18. Juli 2016) eingezahlt werden, wird ein Zinszuschlag von 0,4% berechnet.
Vereine die im Jahr 2015 gewerbliche Einnahmen erzielten und somit zur Abfassung der Steuererklärung UNICO 2015 ENC verpflichtet sind, müssen innerhalb 16. Juni 2016 die geschuldete Saldo- und Akontozahlung IRES, IRAP überweisen. Alle Sportvereine, die über den VSS die Steuererklärung abwickeln, bekommen die entsprechenden F24-Vordrucke für die Saldo- und Akontozahlung via E-Mail vorher zugeschickt.
Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin (also am 18. Juli 2016) eingezahlt werden, wird ein Zinszuschlag von 0,4% berechnet.