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16. Juni: Saldo- und Akontozahlung IRES, IRAP

Allgemeine News

Vereine die im Jahr 2015 gewerbliche Einnahmen erzielten und somit zur Abfassung der Steuererklärung UNICO 2015 ENC verpflichtet sind, müssen innerhalb 16. Juni 2016 die geschuldete Saldo- und Akontozahlung IRES, IRAP überweisen. Alle Sportvereine, die über den VSS die Steuererklärung abwickeln, bekommen die entsprechenden F24-Vordrucke für die Saldo- und Akontozahlung via E-Mail vorher zugeschickt.

Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin (also am 18. Juli 2016) eingezahlt werden, wird ein Zinszuschlag von 0,4% berechnet.

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