Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beiträge für den Monat Februar elektronisch überweisen.
Die im Monat Februar 2018 von den Steuersubstituten (z.B. Sportvereine) einbehaltene Einkommenssteuer (IRPEF), wie auch die Abzugssteuer bzw. Vorsteuer, muss mit elektronischem Überweisungsauftrag F24 eingezahlt werden. Der Steuereinbehalt betrifft die im Februar bezahlten Löhne und Gehälter, die Entgelte der Freiberufler und gelegentlich freie Mitarbeiter sowie die steuerbegünstigten Entgelte über 10.000,00 €.
Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beiträge für den Monat Februar elektronisch überweisen.