Die Bezahlung der Steuerschuld kann über Homebanking bzw. über einen Wirtschaftsberater erfolgen.
Innerhalb Montag, den 16. Mai 2013 müssen alle Vereine, die aufgrund des Gesetzes 398/91 das Pauschalverfahren anwenden, die im Zeitraum Jänner, Februar und März 2013 einkassierte Mw.St. mittels Modell F24 mit Einzahlungskodex 6031 bezahlen.
Die Bezahlung der Steuerschuld kann über Homebanking bzw. über einen Wirtschaftsberater erfolgen.