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16. Nov.: Dritte Trimestrale MwSt.-Einzahlung

Allgemeine News

Alle Vereine die aufgrund des Gesetzes Nr. 398/91 das pauschale Steuergesetz anwenden, müssen die im Zeitraum Juli bis September 2015 einkassierte MwSt. berechnen und die entsprechende Zahlung des berechneten Betrags über den Vordruck F24 vornehmen. Die Abgabenkennzahl ist die Nr. 6033. Der letztmögliche Termin ist der 16. November 2015.

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