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16. Nov.: Dritte Trimestrale MwSt.-Einzahlung

Allgemeine News

Alle Vereine die Aufgrund des Gesetzes Nr. 398/91 das pauschale Steuergesetz anwenden, müssen die im Zeitraum Juli bis Oktober 2017 einkassierte MwSt. berechnen und den Zahlungsvordruck F24 an die Finanzverwaltung schicken. Die Abgabenkennzahl ist die Nr. 6033. Der letztmögliche Termin ist der 16. November 2017.

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