Der letztmögliche Termin ist der 16. November 2018.
Alle Vereine die Aufgrund des Gesetzes Nr. 398/91 das pauschale Steuergesetz anwenden, müssen die im Zeitraum Juli bis September 2018 einkassierte MwSt. berechnen und den Zahlungsvordruck F24 an die Finanzverwaltung schicken. Die Abgabenkennzahl ist die Nr. 6033.
Der letztmögliche Termin ist der 16. November 2018.