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17. Feb.: Einzahlungen Lohnsteuer und Sozialabgaben

Allgemeine News

Die im Januar von den Steuersubstituten (z.B. Sportvereinen) einbehaltene Einkommenssteuer (IRPEF), wie auch die Vorsteuer bzw. Abzugssteuer, muss mit elektronischem Überweisungsauftrag F24 eingezahlt werden.

Der Steuereinbehalt betrifft die im Januar bezahlten Löhne und Gehälter, die Entgelte der Freiberufler und gelegentlich freien Mitarbeiter sowie die steuerbegünstigten Entgelte über 7.500,00 Euro. Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beiträge für den Monat Januar elektronisch überweisen.

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