Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beiträge für den Monat März elektronisch überweisen.
Die im Monat März von den Steuersubstituten (z.B. Sportvereine) einbehaltene Einkommenssteuer (IRPEF), wie auch die Abzugssteuer bzw. Vorsteuer, muss mit elektronischem Überweisungsauftrag F24 bis 18. April 2017 eingezahlt werden. Der Steuereinbehalt betrifft die im März bezahlten Löhne und Gehälter, die Entgelte der Freiberufler und gelegentlich freie Mitarbeiter sowie die steuerbegünstigten Entgelte über 7.500,00 €.
Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beiträge für den Monat März elektronisch überweisen.