Der Steuereinbehalt betrifft die im April bezahlten Löhne und Gehälter, die Entgelte der Freiberufler und gelegentlich freien Mitarbeiter sowie die steuerbegünstigten Entgelte über 7.500,00 Euro. Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beiträge für den Monat April elektronisch überweisen.