Die Bezahlung der Steuerschuld kann über Homebanking bzw. über einen Wirtschaftsberater erfolgen.
Innerhalb Montag, den 18. November 2013 müssen alle Vereine, die aufgrund des Gesetzes 398/91 das Pauschalverfahren anwenden, die im Zeitraum Juli, August und September 2013 einkassierte MwSt. mittels Modell F24 mit Einzahlungskodex 6033 bezahlen.
Die Bezahlung der Steuerschuld kann über Homebanking bzw. über einen Wirtschaftsberater erfolgen.