Zur Abfassung des Vordruckes 770/s sind jene Vereine verpflichtet, die im Jahr 2013 Vergütungen an Sportler oder Trainer ausbezahlt haben, wobei auch die steuerfreien Vergütungen bis zu Euro 7.500,00 anzuführen sind, und/oder Honorarnoten von Freiberuflern erhalten und die Vorsteuer eingezahlt haben.