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19. Sept.: Vordruck 770

Allgemeine News

Die Abgabe für die vereinfachte Meldung der Steuersubstituten, der Vordruck 770/s 2014 wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und ist nun innerhalb 19. September 2014 getrennt von der Steuererklärung UNICO 2014-ENC elektronisch zu versenden.

Zur Abfassung des Vordruckes 770/s sind jene Vereine verpflichtet, die im Jahr 2013 Vergütungen an Sportler oder Trainer ausbezahlt haben, wobei auch die steuerfreien Vergütungen bis zu Euro 7.500,00 anzuführen sind, und/oder Honorarnoten von Freiberuflern erhalten und die Vorsteuer eingezahlt haben.

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