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20. Apr.: Kunden- und Lieferantenliste

Allgemeine News

Auch heuer müssen Sportvereine mit einer MwSt.-Position die Ausgangs- und Eingangsrechnungen 2016 in der Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit, die sogenannte „Kunden- und Lieferantenliste“ bis 20. April 2017 (Vereine mit trimestraler Buchhaltung) an die Agentur der Einnahmen übermitteln. Befreit sind jene Vereine die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind (sogenannte „Volontariatsvereine“), sowie Vereine ohne gewerbliche Tätigkeit.

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