Vereine die im Jahr 2017 gewerbliche Einnahmen erzielten und somit zur Abfassung der Steuererklärung 2018 ENC verpflichtet sind und dies bis dato noch nicht erledigt haben, müssen innerhalb 20. August 2018 (Verlängerung vom 01. August) die geschuldete Saldo- und Akontozahlung IRES, IRAP mit einem Zinszuschlag von 0,4% überweisen.