Alle Vereine, die aufgrund des Gesetzes Nr. 398/91 das pauschale Steuergesetz anwenden, müssen die im Zeitraum April bis Juni 2018 einkassierte MwSt. berechnen und den Zahlungsvordruck F24 an die Finanzverwaltung schicken. Die Abgabenkennzahl ist die Nr. 6032. Der letztmögliche Termin ist der 20. August 2018.