Die Bezahlung der Steuerschuld kann über Homebanking bzw. über einen Wirtschaftsberater erfolgen.
Innerhalb Donnerstag den 20. August 2015 müssen alle Vereine, die aufgrund des Gesetzes 398/91 das Pauschalverfahren anwenden, die im Zeitraum April, Mai und Juni 2015 einkassierte Mw.St. mittels Modell F24 mit Einzahlungskodex 6032 bezahlen.
Die Bezahlung der Steuerschuld kann über Homebanking bzw. über einen Wirtschaftsberater erfolgen.