Der Steuereinbehalt betrifft die im Juni bezahlten Löhne und Gehälter, die Entgelte der Freiberufler und der gelegentlich freien Mitarbeiter sowie die steuerbegünstigten Entgelte über 7.500 Euro. Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beträge für den Monat Juli elektronisch überweisen.