Die Bezahlung der Steuerschuld kann über Homebanking bzw. über einen Wirtschaftsberater erfolgen.
Innerhalb Dienstag, den 20. August 2013 müssen alle Vereine, die aufgrund des Gesetzes 398/91 das Pauschalverfahren anwenden, die im Zeitraum April, Mai und Juni 2013 einkassierte Mw.St. mittels Modell F24 mit Einzahlungskodex 6032 bezahlen.
Die Bezahlung der Steuerschuld kann über Homebanking bzw. über einen Wirtschaftsberater erfolgen.