Wie bereits mitgeteilt müssen ein Präsidentenwechsel sowie der Verfall der Voraussetzungen innerhalb 02. Juli 2018 (Verl. vom 30. Juni) über die Notariatsersatzerklärung an die zuständige Behörde gemeldet werden. Letzteres gilt auch für Vereine die sich heuer zum ersten Mal in die Listen eingetragen haben. Für Volontariatsvereine ist die Erklärung an die Agentur der Einnahmen, Landesdirektion Bozen und für Amateursportvereine an das CONI Büro Bozen, zu schicken.