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21. Mai: 5-Promille - Möglichkeit der Korrektur

Allgemeine News

Innerhalb 14. Mai 2018 wird von der Agentur für Einnahmen auf deren Internetseite www.agenziaentrate.gov.it die provisorische Liste der 5-Promille-Empfänger veröffentlicht. Eventuelle Fehler, die bei der Eintragung unterlaufen sind, können dann noch bis zum 21. Mai 2018 korrigiert werden. Die endgültige Liste wird innerhalb 25. Mai 2018 auf der Internetseite www.agenziaentrate.gov.it veröffentlicht.

Wie bereits mitgeteilt müssen ein Präsidentenwechsel sowie der Verfall der Voraussetzungen innerhalb 02. Juli 2018 (Verl. vom 30. Juni) über die Notariatsersatzerklärung an die zuständige Behörde gemeldet werden. Letzteres gilt auch für Vereine die sich heuer zum ersten Mal in die Listen eingetragen haben. Für Volontariatsvereine ist die Erklärung an die Agentur der Einnahmen, Landesdirektion Bozen und für Amateursportvereine an das CONI Büro Bozen, zu schicken.

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