Der letztmögliche Termin ist der 22. August 2016.
Alle Vereine, die aufgrund des Gesetzes Nr. 398/91 das pauschale Steuergesetz anwenden, müssen die im Zeitraum April bis Juni 2016 einkassierte MwSt. berechnen und den Zahlungsvordruck F24 an die Finanzverwaltung schicken. Die Abgabenkennzahl ist die Nr. 6032.
Der letztmögliche Termin ist der 22. August 2016.