Der Verband der Sportvereine Südtirols empfiehlt den betroffenen Sportvereinen, sich diesbezüglich mit dem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Mitgliedsvereine, die den VSS bereits beauftragt haben die Meldung durchzuführen, brauchen in dieser Angelegenheit nichts mehr zu unternehmen. Hingegen ersuchen wir all jene Vereine, die den Service des VSS noch in Anspruch nehmen wollen uns die nötigen Informationen, wie im eigenen Rundschreiben mitgeteilt, zügig zu übermitteln.