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28. Feb.: Kunden- und Lieferantenliste 2. Halbjahr 2017

Allgemeine News

Sportvereine mit einer MwSt.-Position müssen für das 2. Halbjahr 2017 (Juli-Dezember) die gewerblichen Ausgangsrechnungen bis 28. Februar 2018 an die Agentur der Einnahmen übermitteln. Befreit sind jene Vereine die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind (sogenannte „Volontariatsvereine“), sowie Vereine ohne gewerbliche Tätigkeit.

Der Verband der Sportvereine Südtirols empfiehlt den betroffenen Sportvereinen, sich diesbezüglich mit dem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Mitgliedsvereine, die den VSS bereits beauftragt haben die Meldung durchzuführen, brauchen in dieser Angelegenheit nichts mehr zu unternehmen. Hingegen ersuchen wir all jene Vereine, die den Service des VSS noch in Anspruch nehmen wollen uns die nötigen Informationen, wie im eigenen Rundschreiben mitgeteilt, zügig zu übermitteln.

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