Außerdem muss das Modell CU bis 7. März telematisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden.
Innerhalb 29. Februar müssen Sportvereine jedem Empfänger von Vergütungen eine Bestätigung über die gesamten im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen und die eventuell einbehaltenen Steuern in Form der Certificazione Unica (CU) aushändigen.
Außerdem muss das Modell CU bis 7. März telematisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden.