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28. Feb.: Vergütungen - Frist für die Jahreserklärung

Allgemeine News

Innerhalb 28. Februar jedes Jahres muss der Verein (Steuersubstitut) jedem Empfänger von Vergütungen, auch jenen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, eine Bestätigung über die gesamten im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen und die eventuell einbehaltenen Steuern aushändigen.

Das trifft beispielsweise auf Sportler, Trainer, Betreuer zu, die von ihrem Verein für deren Tätigkeit vergütet werden. Die betreffende Jahreserklärung, muss dem Begünstigten entweder persönlich ausgehändigt (den Erhalt durch Unterschrift bestätigen lassen) oder mittels Einschreibebrief zugesandt werden. Den dafür nötigen Vordruck „JAHRESERKLÄRUNG des Vereins über die ausbezahlten Vergütungen“ finden Sie im Downloadbereich des VSS.

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