Das trifft beispielsweise auf Sportler, Trainer, Betreuer zu, die von ihrem Verein für deren Tätigkeit vergütet werden. Das neu eingeführte Mod. CU, muss dem Begünstigten entweder persönlich ausgehändigt (den Erhalt durch Unterschrift bestätigen lassen) oder mittels Einschreibebrief zugesandt werden. Den dafür nötigen Vordruck CU bekommen Sie von Ihrem Wirtschaftsberater zugeschickt.