Achtung: Amateursportvereine die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind und demzufolge den 5-Promille-Antrag als Volontariatsorganisation im heurigem Jahr beantragt haben, müssen die Ersatzerklärung des Notarietätsaktes mittels Einschreiben und Rückantwort an die Agentur der Einnahmen, Landesdirektion von Bozen, schicken. Der Erklärung muss in beiden Fällen zwingend eine Kopie der gültigen Identitätskarte des Präsidenten beigelegt werden.
Vereine, die sich bereits in den Vorjahren in die Listen eingetragen haben, müssen die Notariatsersatzerklärung nur dann innerhalb 30. Juni verschicken, sofern sich der rechtliche Vertreter im Vgl. zum Vorjahr geändert hat oder falls die Voraussetzungen für die Eintragung nicht mehr gegeben sind.