Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin (also am 31. Juli 2017, Verl. vom 30. Juli) eingezahlt werden, wird ein Zinszuschlag von 0,4% berechnet.
Vereine die im Jahr 2016 gewerbliche Einnahmen erzielten und somit zur Abfassung der Steuererklärung 2017 - MOD. REDDITI ENC (ex UNICO) verpflichtet sind, müssen innerhalb 30. Juni 2017 die geschuldete Saldo- und Akontozahlung IRES, IRAP überweisen. Alle Sportvereine, die über den VSS die Steuererklärung abwickeln, bekommen die entsprechenden F24-Vordrucke für die Saldo- und Akontozahlung via E-Mail vorher zugeschickt.
Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin (also am 31. Juli 2017, Verl. vom 30. Juli) eingezahlt werden, wird ein Zinszuschlag von 0,4% berechnet.