Von dieser Pflicht sind all jene Organisationen ausgenommen, die diese Unterlagen nach dem 01.01.2017 im Zuge der Anerkennung als juristische Person des Privatrechts bereits übermittelt haben.
Amateursportvereine die sich als Juristische Person des Privatrechts ins Landesregister eingetragen haben und somit den Status der Rechtspersönlichkeit innehaben, auch „Anerkannte Vereine“ genannt, sind alljährlich verpflichtet innerhalb 30. Juni folgende Unterlagen beim Amt für Kabinettsangelegenheiten einzureichen: (1) Tätigkeitsbericht 2016, (2) genehmigte Rechnungslegung für das Jahr 2016 und (3) sofern vorhanden den Bericht der Revisoren.
Von dieser Pflicht sind all jene Organisationen ausgenommen, die diese Unterlagen nach dem 01.01.2017 im Zuge der Anerkennung als juristische Person des Privatrechts bereits übermittelt haben.