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30. Jun.: Verpflichtungen für Vereine mit Rechtspersönlichkeit

Allgemeine News

Amateursportvereine, die sich als Juristische Person des Privatrechts ins Landesregister eingetragen haben und somit den Status der Rechtspersönlichkeit innehaben, sind alljährlich verpflichtet innerhalb 30. Juni folgende Unterlagen beim Amt für Kabinettsangelegenheiten einzureichen:

(1) Tätigkeitsbericht 2017, (2) genehmigte Rechnungslegung für das Jahr 2017 und (3) sofern vorhanden den Bericht der Rechnungsprüfer. Von dieser Pflicht sind all jene Organisationen ausgenommen, die diese nach dem 01.01.2018 im Zuge der Anerkennung als juristische Person des Privatrechts bereits vorgelegt haben.

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