Achtung: Amateursportvereine die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind und demzufolge den 5-Promille-Antrag als Volontariatsorganisation beantragt haben, müssen die Ersatzerklärung d. N. mittels Einschreiben und Rückantwort an die Agentur der Einnahmen, Landesdirektion von Bozen, schicken.
Der Erklärung muss in beiden Fällen zwingend eine Kopie der gültigen Identitätskarte des Präsidenten beigelegt werden. Wird die Erklärung nicht eingereicht bzw. ohne Kopie der Identitätskarte des Präsidenten, verliert der Verein das Anrecht auf die Zuweisung der 5-Promille.