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30. Juni: 5-Promille - Ersatzerklärung des Notarietätsaktes

Allgemeine News

Jene Amateursportvereine, die sich für die Zuweisung der 5-Promille eintragen haben lassen, müssen innerhalb 30. Juni 2016, dem CONI Landeskomitee Bozen eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes im Sinne des D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445 mittels Einschreiben mit Rückantwort zusenden. In diesem Schreiben wird erklärt, dass die vorgesehenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zuwendung der 5-Promille immer noch vorhanden sind.

Achtung: Amateursportvereine die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind und demzufolge den 5-Promille-Antrag als Volontariatsorganisation beantragt haben, müssen die Ersatzerklärung d. N. mittels Einschreiben und Rückantwort an die Agentur der Einnahmen, Landesdirektion von Bozen, schicken.

Der Erklärung muss in beiden Fällen zwingend eine Kopie der gültigen Identitätskarte des Präsidenten beigelegt werden. Wird die Erklärung nicht eingereicht bzw. ohne Kopie der Identitätskarte des Präsidenten, verliert der Verein das Anrecht auf die Zuweisung der 5-Promille.

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