Das Versäumnis der Auszahlungsbeantragung hat für die Vereine zur Folge, dass für das Tätigkeitsjahr 2015 keine Beihilfe mehr gewährt werden kann. Detailinformationen finden Sie auf der Homepage des Amt für Sports.
Amateursportvereine die beim Amt für Sport in den Genuss einer Beihilfe für die ordentliche Jahrestätigkeit 2013 gekommen sind, müssen innerhalb 30. Juni 2014 das Auszahlungsgesuch (Word) mit den vorgeschriebenen Unterlagen vorlegen.
Das Versäumnis der Auszahlungsbeantragung hat für die Vereine zur Folge, dass für das Tätigkeitsjahr 2015 keine Beihilfe mehr gewährt werden kann. Detailinformationen finden Sie auf der Homepage des Amt für Sports.